Führerscheinklassen

Klasse Beschreibung Alter Erwerb Gültig Inkl.

Zweiräder

M Kleinkrafträder
Hubraum: max. 50 ccm
bb.HG: max. 45 km/h
16 direkt fristlos -
A1 Leichtkrafträder
Hubraum: max. 125 ccm
Nennleistung:max.11 kW
16 bis zum 18. Geburtstag
bb.HG 80 km/h
bis zum 18. Geburtstag bb.HG 80 km/h Klasse M
A Krafträder
Nennleistung: bis 2 Jahre nach Erteilung max.25 kW
18 direkt fristlos Klasse A1, M
A direkt Krafträder
Keine Einschränkungen
25 direkt fristlos Klasse A1, M

PKW (Personenkraftwagen)

B Kraftwagen bis 3,5 t zgG
Fahrgastsitzplätze: max.8
Anhänger: max. 750 kg zgG
Kraftwagen + Anhänger max.3,5 t zgG zusammen
18 direkt fristlos Klasse M, L
BE Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger sofern die Kombination nicht unter Kl. B fällt 18 Kl.B muss vorhanden sein fristlos -

LKW (Lastkraftwagen)

C1 Kraftwagen mit einem zgG 3,5 t – max. 7,49 t
Fahrgastsitzplätze: max.8
18 Kl. B muss vorhanden sein alle 5 Jahre ist eine ärtzl. Untersuchung nötig -
C1E Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und einem Anhänger über 750 kg zgG Kombination zusammen max. 12 t zgG 18 Kl. C1 muss vorhanden sein alle 5 Jahre ist eine ärtzl. Untersuchung nötig Kl. BE
C Kraftwagen über 3,5 t zgG
Fahrgastsitzplätze: max. 8
Anhänger: max.750 kg zgG
18 Kl. B muss vorhanden sein alle 5 Jahre ist eine ärtzl. Untersuchung nötig Kl. C1
CE Lastzüge (Kraftwagen der Kl. C inkl. Drehschemellenkung od. Starrdeichselanhänger) und Sattelkraftfahrzeuge 18 Kl. C muss vorhanden sein alle 5 Jahre ist eine ärtzl. Untersuchung nötig Klasse BE, C1, C1E, T

KOM (Kraftomnibus)

D1 Kraftwagen zur Personenbeförderung
Fahrgastsitzplätze: mehr als 8 – max. 16
Anhänger: max.750 kg zgG
21 Kl. B muss vorhanden sein alle 5 Jahre ist eine MPU nötig -
D1E Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zgG 21 Kl. D1 muss vorhanden sein alle 5 Jahre ist eine MPU nötig -
D Kraftwagen zur Personenbeförderung
Fahrgastsitzplätze: über 8
Anhänger: max.750 kg zgG
21 Kl. B muss vorhanden sein alle 5 Jahre ist eine MPU nötig -
DE Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger über 750 kg zgG 21 Kl. D muss vorhanden alle 5 Jahre ist eine MPU nötig Klasse BE, D1E

Land- und Forstwirtschafliche Fahrzeuge

L Zugmaschinen (für land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke), selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bb.HG: 32 km/h solo, mit max. 2 Anhänger max.25 km/h
16 direkt fristlos -
T Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
bb.HG: - bis 18 Jahre
max. 40 km/h
- ab 18 Jahre
max. 60 km/h
16 direkt fristlos -

Prüfbescheinigungen

K Krankenfahrstühle
Leergewicht: max.300 kg
Sitze: max. 2
bb.HG: max. 30 km/h
individuell direkt - -
Mofa Kleinstkrafträder, bzw. Fahrräder mit Hilfsmotor
bb.HG: max. 25 km/h
15 direkt - -

Abkürzungen

bb.HG
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit d.h. die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug maximal fahren darf, bzw. die Geschwindigkeit, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugschein) unter Ziffer ?? steht.
zgG
Zulässiges Gesamtgewicht d.h. das Gewicht, welches das Fahrzeug maximal wiegen darf, bzw. das Gewicht, welches in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugschein) unter Ziffer ?? steht.
MPU
Medizinisch-Psychologische Untersuchung, die nicht beim „Hausarzt“, sondern bei gesonderten Instituten wie TüV, Pegasus, etc durchgeführt werden muß.